Brandmeldeanlagen & Brandschutzsysteme
Brandmeldeanlagen – Schnelle Hilfe bei Brandgefahr
Brandmeldeanlagen (BMA) haben stets eine bedeutsame Stellung im Brandschutz. Sie dienen an erster Stelle dazu entstehende Brände früh zu erkennen, diese zu melden und zu alarmieren. Nicht nur für Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Universitäten sind BMA wichtig, sondern auch für private Haushalte. Es ist wichtig in zuverlässige Frühwarnsysteme zu investieren, um eine Einrichtung so sicher wie möglich zu halten und Menschen rechtzeitig zu warnen und zu schützen. Doch auch technische Aspekte, wie das Verhindern von einem möglichen Übergreifen der Flammen, können mit einer bewährten Sicherheitstechnik gewährleistet werden.
Welche Arten von Brandmelder gibt es und wie funktionieren diese?
Ein Brand zeichnet sich nicht nur durch die Entwicklung von Rauch aus, sondern auch durch die Entstehung von Licht, Wärme und Gasen. Meldungen dieser Art werden von sogenannten automatischen Feuermeldern sensorisch aufgenommen und sind somit eine Reaktion auf Gase und Hitze. Demgegenüber stehen Handfeuermelder, welche durch eine manuelle Betätigung eines Druckknopfes oder dem Einschlagen einer Scheibe ausgelöst werden. Wurde die Meldung angenommen, leitet die BMA diese Information zu einer Brandmeldezentrale weiter. Anschließend können von dort aus weitere, vorprogrammierte Maßnahmen, wie die Einschaltung des Gebäudealarms oder die Alarmierung der Feuerwehr, erfolgen. Unsere Rauchwarnmelder haben eine eigene Sirene und senden im Alarmfall ein Funksignal an die Brandmeldezentrale. Es handelt sich hierbei um einen automatischen Warnmelder, welcher bei der geringsten Rauchentwicklung ein Alarmsignal auslöst. Leichter Rauch wie z.B. Zigarettenrauch löst keinen Alarm aus, insofern der Rauch nicht konzentriert den Rauchmelder erreicht.
Worauf sollte bei der Anschaffung einer Brandmeldeanlage geachtet werden?
Bei der Anschaffung von Brandmeldeanlagen ist grundsätzlich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu achten. So heißt es, dass das Gerät eine erfolgreiche Prüfung nach DIN14604 vorweisen muss. Dies ist seit 2008 für alle Anlagen in der Europäischen Union gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie z.B. ein Alarmton mit mindestens 85 dB Lautstärke und ein Warnsignal bei Batterieschwäche.
Zudem sind in Deutschland Eigentümer in der Pflicht, Rauchmelder anzubringen – unabhängig davon, ob man den Wohnraum vermietet oder selbst nutzt. In welchen Räumen ein Rauchmelder anzubringen ist, ist auf Ebene der Bundesländer in der jeweiligen Landesbauordnung festgesetzt. Brandschutzbeauftragte empfehlen allerdings die Anbringung eines Rauch- oder Brandmelders in jedem Raum außer Küche und Bad.